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   BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92   

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https://dejure.org/1992,1606
BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,1606)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1992 - 3 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,1606)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1992 - 3 StR 74/92 (https://dejure.org/1992,1606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen - Betäubungsmittel - Erwerb bei einem Dealer - Schmuggel - Fortsetzungstat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3048 (Ls.)
  • NStZ 1992, 389
  • StV 1992, 512
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92
    An der vereinzelt gebliebenen, mit der bisherigen und nachfolgenden Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu vereinbarenden Entscheidung, die für den Gesamtvorsatz auf die Deliktsstruktur und ein final verknüpftes Handlungsziel abstellt (BGH NStZ 1990, 239), hält der 2. Strafsenat ersichtlich nicht fest.
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92
    Im Gegenteil: Einem auf einen Gesamterfolg gerichteten, alle folgenden Einzelakte im wesentlichen vorweg begreifenden Gesamtvorsatz haftet grundsätzlich eine wesentlich höhere kriminelle Energie an, als einer wiederholten Tatbegehung in gleicher Weise, nachdem es "einmal gut gegangen" ist (vgl. BGHSt 36, 320, 323 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB fH Auswirkung, nachteilige 6-8).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92
    Soweit der zur Lohn- und Umsatzsteuerhinterziehung ergangenen Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91, NStZ 1992, 189, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) etwas anderes zu entnehmen sein könnte, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92
    Wenn sich Erwerb, Einfuhr und Veräußerung desselben Betäubungsmittels auf ein und denselben Güterumsatz beziehen, diese Tätigkeiten also rechtlich unselbständige Teilakte des Handeltreibens sind, ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln anzunehmen (BGHSt 30, 28, 31), sofern es sich nicht um eine - bei einer Verwirklichung in Teilakten von einem Gesamtvorsatz getragene - unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge handelt (BGHSt 31, 163, 165 f.).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92
    Wenn sich Erwerb, Einfuhr und Veräußerung desselben Betäubungsmittels auf ein und denselben Güterumsatz beziehen, diese Tätigkeiten also rechtlich unselbständige Teilakte des Handeltreibens sind, ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln anzunehmen (BGHSt 30, 28, 31), sofern es sich nicht um eine - bei einer Verwirklichung in Teilakten von einem Gesamtvorsatz getragene - unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge handelt (BGHSt 31, 163, 165 f.).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auf den "Kleindealer", der über einen längeren Zeitraum in festliegenden zeitlichen Abständen den bei ein und demselben Lieferanten erworbenen "Stoff" in kleinen Mengen in die Bundesrepublik Deutschland einführt, ist der bei einer Mengenzusammenrechnung anwendbare Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nicht zugeschnitten (vgl. BGH NStZ 1992, 389; ferner Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 777 a.E.).

    Durch die Rechtsprechung zum "eingespielten Bezugs- und Vertriebssystem" im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. für viele BGHSt 35, 318, 321/322; 33, 122 f.; BGH NStZ 1992, 389), zur "institutionalisierten" Steuerhinterziehung (BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 14, 15; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 53; BGHSt 39, 256) sowie zum "familiären Beziehungsgeflecht" bei Sexualstraftaten (vgl. u.a. BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 38, 47, 48, 50, 51) ist die Tätervorstellung vom Gesamterfolg (Gesamtumfang) als Kennzeichen des Gesamtvorsatzes durch "objektive Kriterien" ersetzt (BGH wistra 1993, 337, 339) und der Gesamtvorsatz auf den Willen des Täters reduziert worden, bis auf weiteres bestimmte Verhältnisse zu gleichartiger Tatbegehung zu nutzen.

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    An die Voraussetzungen, wann ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem angenommen werden kann, sind teilweise strenge Anforderungen gestellt worden (vgl. BGHSt 35, 318, 321; BGH StV 1983, 19; BGH bei Holtz MDR 1983, 622; vgl. auch u.a. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 und 12); auch ist ausgesprochen worden, daß weder der Plan, ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem zu errichten, noch die wiederholte Inanspruchnahme eines solchen Systems für sich alleine genommen die Annahme eines auch für ein fortgesetztes Handeltreiben erforderlichen Gesamtvorsatzes zu tragen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1984 - 2 StR 730/83; BGH StV 1981, 125).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    "Soweit aus Formulierungen im Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 (NStZ 1992, 189, 190 ...) der Eindruck gewonnen werden sollte, ein Gesamtvorsatz bedürfe keiner "Begrenzung" der Tatdauer, könne also auch ein sog. 'open-end-Vorsatz' sein, würde das nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang stehen ... Genau wie in den vom 5. Strafsenat genannten Entscheidungen des 4. Strafsenats sieht auch der 3. Strafsenat in dem Gesamtvorsatz, der auf einen Gesamterfolg mit einem für einen konkreten Zeitraum der Höhe nach wenigstens bestimmbaren Schaden gerichtet ist, ein entscheidendes Kriterium zur inneren Tatseite einer fortgesetzten Handlung ... Das für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als ausreichend angesehene 'eingespielte Bezugs- und Vertriebssystem' ... ist nicht auf andere Straftatbestände zu übertragen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. April 1992 - 3 StR 74/92), so daß der Umstand des hehlerischen Erwerbs der Kreditkarten von nur einem Dieb zur Annahme einer fortgesetzten Handlung noch nichts besagt.".
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    In Fällen der abschnittsweisen Abrechnung müssen in aller Regel an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (BGHSt 36, 320 ff [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).
  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

    Der Senat ist sich dabei bewußt, daß die Frage, ob und inwieweit die Vorstellung eines Gesamterfolges Voraussetzung eines Gesamtvorsatzes ist, in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht für alle Sachverhalte einheitlich beantwortet wird (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92 - und vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92 -).
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    ist nicht auf andere Straftatbestände zu übertragen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. April 1992 - 3 StR 74/92), so daß der Umstand des hehlerischen Erwerbs der Kreditkarten von nur einem Dieb zur Annahme einer fortgesetzten Handlung noch nichts besagt.".
  • BGH, 15.04.1992 - 3 StR 72/92

    Wiederholter Gebrauch von gestohlenen Kreditkarten als fortgesetzte Tat -

    Das für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als ausreichend angesehene "eingespielte Bezugs- und Vertriebssystem (vgl. u.a. BGHR BtMG § 29 I Fortsetzungszusammenhang 5, 7-9) ist nicht auf andere Straftatbestände zu übertragen (vgl. BGH, Beschluß vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92), so daß der Umstand des hehlerischen Erwerbs der Kreditkarten von nur einem Dieb zur Annahme einer fortgesetzten Handlung noch nichts besagt.
  • BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93

    Feststellungen - Geringe Menge - Haschisch - Angeklagter - Mindestanforderungen -

    Daran ändert nichts, wenn der Richter eine - hier ersichtlich nicht vorliegende (BGH NStZ 1992, 389) - fortgesetzte Tat annimmt, was das Landgericht unausgesprochen möglicherweise gewollt hat (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 4; StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1, 2).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 332/92

    Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Drogen - Vortäuschen einer

    Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts ist lediglich zu bemerken, daß der Angeklagte durch die fehlerhafte Annahme (vgl. BGH NStZ 92, 389), von Mitte 1990 bis Mitte 1991 in mindestens 20 Einzelakten "fortgesetzt" Haschisch zum Eigenverbrauch erworben zu haben, nicht beschwert ist.
  • BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91

    Gesamtvorsatz bei der falschen quartalsmäßigen kassenärztlichen Abrechnung -

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1992 (4 StR 577/91) dargelegt hat, müssen in Fällen der quartalsweisen Abrechnung kassenärztlicher Leistungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (vgl. dazu auch BGHSt 36, 320 f [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).
  • BGH, 21.09.1994 - 3 StR 390/94

    Fortgesetzte Handlung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einzeltaten -

  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

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